Beitragsordnung
des Bud Buddies Club


Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote.



Mitglied werden
Bud

Beitragsordnung


gültig ab 01.04.2024 (siehe § 3 der Satzung)



§ 1 Beitragspflicht


1. Gemäß § 3 der Satzung sind die Mitglieder des Vereins zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen verpflichtet, die von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.



§2 Zusammensetzung der Mitgliedsbeiträge.


1. Die Mitgliedsbeiträge setzen sich zusammen aus einem Grundbeitrag §3 und einer zusätzlichen monatlichen Pauschalen §4 gestaffelt im Verhältnis zu den an das Mitglied abgegebenen Menge an Cannabis.



§3 Aufnahmegebühr


1. Alle Mitglieder die nach dem 01.04.2024 die Mitgliedschaft im Verein beantragen müssen eine einmalige Aufnahmegebühr von 50,- Euro entrichten.
2. Endet die Mitgliedschaft im Verein gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung der Aufnahmegebühr.



§4 Höhe des Grundbeitrages


1. Der Grundbeitrag wird eingesetzt für die Bewirtschaftung der Vereinsanlagen, die Vereins- und Mitgliederverwaltung und die Versicherungsleistungen der Mitglieder.
2. Der Grundbeitrag beträgt für jede natürliche Person 10,- Euro pro Monat. Der Grundbeitrag ist grundsätzlich monatlich zu entrichten.
3. Endet die Mitgliedschaft im Verein gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des Grundbeitrages.



§5 Höhe/Berechnung der monatlichen Pauschale


1. Die monatliche Pauschale ist gestaffelt nach der gesamten Abgabemenge in einem Kalendermonat. Die Preise für die gestaffelten Pakten werden noch bekannt gegeben. Pro Gramm wird sich der Preis zwischen 4 – 8 € bewegen.



§6 Zahlungskonditionen


1. Der Grundbetrag nach §4 ist zum 01. eines Monats fällig.
2. Bei Aufnahme neuer Mitglieder soll der Einzug der Beiträge im Lastschrift-Einzugsverfahren erfolgen. Andere Zahlungsmethoden können unter Umständen gewählt werden.
3. Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist die Zahlung nur auf unser Konto zulässig.



§7 Zahlungsverzug


1. Kommt ein Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche Mahnung per E-Mail.
2. Erfolgt kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto innerhalb von 14 Tagen nach der ersten Mahnung, erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung per E-Mail. Für die zweite schriftliche Mahnung wird eine zusätzliche Mehraufwandsgebühr von EUR 5,00 berechnet.
3. Der Vorstand hat das Recht, jedes Mitglied welches mit den Beiträgen mehr als zwei Monate in Verzug ist, aus dem Verein auszuschließen.



§8 Härtefälle


1. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
2. Eine Änderung der Beitragshöhe ist nicht möglich.



§9 Veränderungen


1. Sollte sich der Status eines Mitgliedes verändern, so hat dieses Mitglied dies dem Vorstand und dem Kassierer mitzuteilen.
2. Die Verrechnung von Mehrzahlungen bzw. Erstattung überzahlter Beiträge erfolgt mit der Erhebung des Mitgliedsbeitrages für das nächste Jahr.



§10 Gültigkeit der Beitragsordnung


1. Die Beitragsordnung gilt ab dem 01.04.2024. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.